Termine und Organisation
Schritt für Schritt ans Ziel
Für die Planung und den Bau der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster zeichnet das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen verantwortlich. Bis zur Bauausführung durchläuft das Projekt einen mehrstufigen Planungsprozess.
Abstimmung in den Gemeinden
Dem kantonalen Strassengesetz entsprechend, werden die politischen Gemeinden im Projektperimeter bei der Projektierung angehört (Vernehmlassung nach Art. 35 StrG). Je nach Regelung in der Gemeindeordnung unterstehen die Gemeinderatsbeschlüsse dem obligatorischen oder fakultativen Referendum.
Massgebend ist der Kostenanteil der Gemeinden. Bei einem Kantonsstrassenprojekt entfällt der grösste Teil der Kosten auf den Kanton als Bauherr. Die Gemeinden übernehmen 35 Prozent der Kosten für die Massnahmen zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs. In Gommiswald, Kaltbrunn und Benken sind keine oder nur unwesentliche Massnahmen erforderlich. Es entstehen keine oder sehr geringe Kosten, und die Gemeinderatsbeschlüsse unterstehen keinem Referendum.
In Uznach unterstanden Gemeinderatsbeschlüsse bisher dem fakultativen Referendum, wenn der Kostenanteil der Gemeinde mehr als 1,5 Millionen Franken betrug (Nettokreditprinzip für Ausgabenbeschlüsse). Dies ist im Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht der Fall. Aufgrund der grossen Bedeutung möchte der Gemeinderat seinen Beschluss von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aber bestätigen lassen. Mit einer Anpassung der Gemeindeordnung hat die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Uznach am 2. Dezember 2020 die Voraussetzung für den Wechsel zum Bruttokreditprinzip und somit für das fakultative Referendum geschaffen.
In Schmerikon unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse gemäss Regelung in der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum, wenn die Gesamtkosten eines Projekts mehr als eine Million Franken betragen. Dieser Betrag wird mit geschätzten Kosten von 300 bis 350 Millionen Franken deutlich übertroffen.