Termine und Organisation
Schritt für Schritt ans Ziel
Für die Planung und den Bau der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster ist das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen verantwortlich. Bis zur Bauausführung durchläuft das Projekt einen mehrstufigen Planungsprozess.
Abstimmung in den Gemeinden
Dem kantonalen Strassengesetz entsprechend, werden die politischen Gemeinden im Projektperimeter bei der Projektierung angehört (Vernehmlassung nach Art. 35 Strassengesetz Kanton St.Gallen). Je nach Regelung in der Gemeindeordnung unterstehen die Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum.
- In Uznach unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn die Gesamtkosten eines Projekts CHF 8 Mio. oder mehr betragen. Dies ist im Projekt RVS mit CHF 380 Mio. gemäss Kostenschätzung der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
- In Schmerikon unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, sofern die Gesamtkosten eines Projekts CHF 1 Mio. oder mehr betragen. Dies ist im Projekt RVS mit CHF 380 Mio. gemäss Kostenschätzung der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
- In Kaltbrunn unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn die Kostenbeteiligung der Gemeinde CHF 500'000 oder mehr beträgt. Dies ist im Projekt RVS mit einem Gemeindeanteil von ca. CHF 380'000 nicht der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
- In Gommiswald unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn die Kostenbeteiligung der Gemeinde CHF 500'000 oder mehr beträgt. Dies ist im Projekt RVS mit einem Gemeindeanteil von ca. CHF 36'000 nicht der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
- Benken ist auf Gemeindegebiet nicht betroffen. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.