Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster
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Termine und Organisation

Schritt für Schritt ans Ziel

Für die Planung und den Bau der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster ist das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen verantwortlich. Bis zur Bauausführung durchläuft das Projekt einen mehrstufigen Planungsprozess.

 

3 projektablauf 

Abstimmung in den Gemeinden

Dem kantonalen Strassengesetz entsprechend, werden die politischen Gemeinden im Projektperimeter bei der Projektierung angehört (Vernehmlassung nach Art. 35 Strassengesetz Kanton St.Gallen). Je nach Regelung in der Gemeindeordnung unterstehen die Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum.

  • In Uznach unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn die Gesamtkosten eines Projekts CHF 8 Mio. oder mehr betragen. Dies ist im Projekt RVS mit CHF 380 Mio. gemäss Kostenschätzung der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
  • In Schmerikon unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, sofern die Gesamtkosten eines Projekts CHF 1 Mio. oder mehr betragen. Dies ist im Projekt RVS mit CHF 380 Mio. gemäss Kostenschätzung der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
  • In Kaltbrunn unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn die Kostenbeteiligung der Gemeinde CHF 500'000 oder mehr beträgt. Dies ist im Projekt RVS mit einem Gemeindeanteil von ca. CHF 380'000 nicht der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
  • In Gommiswald unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn die Kostenbeteiligung der Gemeinde CHF 500'000 oder mehr beträgt. Dies ist im Projekt RVS mit einem Gemeindeanteil von ca. CHF 36'000 nicht der Fall. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
  • Benken ist auf Gemeindegebiet nicht betroffen. Der Gemeinderatsbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

 

 

Weiteres Vorgehen

Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen hat für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster das Genehmigungsprojekt erstellt. Gemäss Regelung im kantonalen Strassengesetz wurden die politischen Gemeinden im Projektperimeter abschliessend angehört. Die Behörden von Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach befürworten das Projekt und haben im Juni 2024 entsprechende Beschlüsse gefasst.

In Schmerikon und Uznach unterstanden die Gemeinderatsbeschlüsse aufgrund der jeweiligen Gemeindeordnung im Sommer 2024 dem fakultativen Referendum. Während in Schmerikon das Referendum ungenutzt blieb, wurde es in Uznach mit 964 gültigen Unterschriften ergriffen. Die Referendumsabstimmung findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.

 

Terminplan

 

Wer steht hinter dem Projekt?

F logo kantonstgallen 

Für das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster ist das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen verantwortlich. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Region Zürichsee-Linth (RZL) und den Standort- beziehungsweise Anstössergemeinden Uznach, Schmerikon, Kaltbrunn, Benken und Gommiswald erarbeitet.



Kontakt

E-Mail: info@a15-gaster.ch

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