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Termine und Organisation

Schritt für Schritt ans Ziel

Für die Planung und den Bau der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster zeichnet das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen verantwortlich. Bis zur Bauausführung durchläuft das Projekt einen mehrstufigen Planungsprozess.

 

2 projektablauf 

Abstimmung in den Gemeinden

Dem kantonalen Strassengesetz entsprechend, werden die politischen Gemeinden im Projektperimeter bei der Projektierung angehört (Vernehmlassung nach Art. 35 StrG). Je nach Regelung in der Gemeindeordnung unterstehen die Gemeinderatsbeschlüsse dem obligatorischen oder fakultativen Referendum.

Massgebend ist der Kostenanteil der Gemeinden. Bei einem Kantonsstrassenprojekt entfällt der grösste Teil der Kosten auf den Kanton als Bauherr. Die Gemeinden übernehmen 35 Prozent der Kosten für die Massnahmen zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs. In Gommiswald, Kaltbrunn und Benken sind keine oder nur unwesentliche Massnahmen erforderlich. Es entstehen keine oder sehr geringe Kosten, und die Gemeinderatsbeschlüsse unterstehen keinem Referendum.

In Uznach unterstanden Gemeinderatsbeschlüsse bisher dem fakultativen Referendum, wenn der Kostenanteil der Gemeinde mehr als 1,5 Millionen Franken betrug (Nettokreditprinzip für Ausgabenbeschlüsse). Dies ist im Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht der Fall. Aufgrund der grossen Bedeutung möchte der Gemeinderat seinen Beschluss von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aber bestätigen lassen. Mit einer Anpassung der Gemeindeordnung hat die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Uznach am 2. Dezember 2020 die Voraussetzung für den Wechsel zum Bruttokreditprinzip und somit für das fakultative Referendum geschaffen.

In Schmerikon unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse gemäss Regelung in der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum, wenn die Gesamtkosten eines Projekts mehr als eine Million Franken betragen. Dieser Betrag wird mit geschätzten Kosten von 300 bis 350 Millionen Franken deutlich übertroffen.

 

Nächste Schritte

Im März 2022 wurde das Projekt RVS von der eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in Bezug auf die Schutzziele des Kaltbrunner Riets negativ bewertet. Zusammen mit den Gemeinden der Region Zürichsee-Linth hat das kantonale Tiefbauamt in der Folge entschieden, den umstrittenen Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb grundlegend zu überarbeiten. Es ist vorgesehen, interessierte Kreise der Bevölkerung sowie Behörden, politische Parteien und Interessengemeinschaften einzubeziehen.

Im Frühling 2023 findet das Mitwirkungsverfahren statt. Ab Sommer 2023 wird das Projekt überarbeitet, sodass voraussichtlich Mitte 2024 in den Standortgemeinden die Vernehmlassung gemäss kantonalem Strassengesetz durchgeführt werden kann. Eine allfällige Referendumsabstimmung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024.

 

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Wer steht hinter dem Projekt?

F logo kantonstgallen 

Verantwortlich für das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster zeichnet das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Region Zürichsee-Linth (RZL) und den Standort- beziehungsweise Anstössergemeinden Uznach, Schmerikon, Kaltbrunn, Benken und Gommiswald erarbeitet.