Projekt mit einer langen Vorgeschichte
70er- und 80er-Jahre
Die Gemeinde Uznach setzt sich erstmals mit dem Bau einer Umfahrungsstrasse auseinander. Die umliegenden Gemeinden sehen aber noch keinen Handlungsbedarf, worauf der Kanton das Vorhaben nicht weiterverfolgt.
1996
Die verkehrlichen Herausforderungen wachsen. Der Kanton St.Gallen und die Gemeinde Uznach nehmen einen neuen Anlauf mit der Prüfung einer Kernumfahrung des Uzner Städtchens. Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile rät der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern allerdings, das Projekt 1996 an der Urne abzulehnen. Nachteilig fällt ins Gewicht, dass die Kernumfahrung zwar das Städtchen, nicht aber die Ausfallstrassen entlasten würde. Für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer würde sich der Zugang zum Städtchen massiv verschlechtern. Ausserdem würde mit dem Projekt die Entwicklung des Zentrums verunmöglicht.
2000
Mit dem Ziel, die Verkehrsverhältnisse in Uznach schrittweise zu verbessern, erstellt die breit abgestützte Arbeitsgruppe Verkehrs- und Entwicklungsplanung ein Verkehrskonzept mit umfangreichem Massnahmenpaket. In den folgenden Jahren werden viele dieser Massnahmen umgesetzt: Das Fuss- und Radwegnetz wird saniert, ausgebaut und mit Veloabstellplätzen ergänzt. Im Strassenraum, an den Fussgängerstreifen sowie an den Ortseingängen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bauliche, betriebliche und gestalterische Massnahmen umgesetzt. Der Bahnhof und der Bushof werden umgestaltet, eine Park&Ride-Anlage realisiert und das ÖV-Angebot verbessert. Der Aufwand ist gross, zeigt aber kaum Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und den Stau im Städtchen.
2007
Die Uzner Bevölkerung stimmt über die Realisation einer Stauspur auf der Grynaustrasse ab. Verkehrsfachleute, das kantonale Tiefbauamt sowie der Gemeinderat sehen darin ein geeignetes Mittel, um im Städtchen die Staubildung zu reduzieren, nicht aber das Verkehrsaufkommen selber. Der Kanton als Hoheitsträger der Grynaustrasse ist bereit, Planung, Realisierung und Kosten zu übernehmen. Gegen die Projektvorlage wird jedoch das Referendum ergriffen. Die Stimmbevölkerung lehnt das Vorhaben an der Urne aufgrund der Gegenargumente deutlich ab.
Mittels Machbarkeitsstudie wird die Machbarkeit einer Bahnunterführung im Uzner Zentrum abgeklärt. Die Studie zeigt, dass die Nachteile sowohl durch die entstehenden Umwege und Anschlussverschlechterungen wie auch durch die zu erwartende Erhöhung der Verkehrsbelastung im Städtchen klar überwiegen. Zudem stellt sich heraus, dass die Bahnunterführung aufgrund des Steinenbachs einem immensen Hochwasserrisiko ausgesetzt würde. Um dieses Risiko zu eliminieren, wäre eine Umlegung des Baches erforderlich. Im Jahr 2020 stellt sich jedoch heraus, dass dies nicht möglich ist. Im Zusammenhang mit dem Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster bestätigt eine entsprechende Machbarkeitsstudie, dass eine Bachumlegung aus hydraulischen Gründen nicht realisiert werden kann.
2011
Das kantonale Tiefbauamt nimmt für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster eine Zweckmässigkeitsbeurteilung vor. Darin wird aus über 20 geprüften Linienführungen die sogenannte Variante 19SR als Bestvariante festgelegt.
2012/13
Die Variante 19SR wird der Öffentlichkeit im Dezember 2012 im Rahmen eines Verkehrsforums vorgestellt. Die Bevölkerung wünscht daraufhin vertiefende Informationen zur Zweckmässigkeitsbeurteilung. Im April 2013 findet deshalb eine Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Zweckmässigkeitsbeurteilung statt.
2013
Am 18. September wird das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster mit Kantonsratsbeschluss zum 16. Strassenbauprogramm von der Priorität B in die Priorität A vorgezogen. Der Kantonsrat anerkennt mit diesem Beschluss die grosse strategische Bedeutung des Projekts für die Region Zürichsee-Linth und beauftragt das kantonale Tiefbauamt mit der Erarbeitung des Bauprojekts.
2014/15
Das kantonale Tiefbauamt initiiert einen Mitwirkungsprozess zur Optimierung der Linienführung. Es finden zwei Begleitgruppen-Veranstaltungen statt mit Vertretern aus Politik, Gewerbe, Landwirtschaft, Verbänden sowie weiteren Interessierten. Im Rahmen des Mitwirkungsprozesses gelingt es, die Linienführung zu verbessern. Unter anderem ist im Gebiet Rotfarb neu eine Verlängerung des Tunnels vorgesehen (Einhausung). Dadurch werden die Quartierbewohner besser vor Lärmemissionen geschützt.
2017
Das kantonale Tiefbauamt und die Organisation Region Zürichsee-Linth orientieren im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand. Die Bevölkerung wird informiert, dass im Gebiet Oberer Hegner aufgrund der geologischen Verhältnisse (Rutschhang) die Linienführung angepasst werden muss.
2017–2024
Das Tiefbauamt entwickelt das Genehmigungsprojekt für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster. Im Februar 2020 werden die direkt betroffenen Grundeigentümer über den aktuellen Planungsstand informiert.
2020/21
Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kommt in einem Zwischenbericht zum Ergebnis, dass das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster das Schutzgebiet Kaltbrunner Riet voraussichtlich stark beeinträchtigen wird. Um die negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt zu minimieren, wird in der Folge die Linienführung optimiert. Insbesondere wird das Trassee tiefer gelegt und der Abstand zum Schutzgebiet vergrössert.
2022
Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) bestätigt in ihrem abschliessenden Gutachten die negativen Auswirkungen auf die Schutzziele des Kaltbrunner Riets. Unter Würdigung des sorgfältigen Variantenstudiums im Jahr 2011 und des anschliessenden Mitwirkungsverfahrens 2014/15 kommen das kantonale Tiefbauamt und die Vertreterinnen und Vertreter der Region Zürichsee-Linth überein, am bestehenden Projekt im Grundsatz festzuhalten. Im Vordergrund steht die Überarbeitung des negativ beurteilten Abschnitts Rotfarb–Grynaustrasse. Die Linienführung dieses Abschnitts wird 2022/23 unter Einbezug interessierter Kreise optimiert.
2023
Das kantonale Tiefbauamt führt ein erneutes Variantenstudium mit nachfolgendem Mitwirkungsverfahren durch. Die Bestvariante sieht vor, die Linienführung entlang der Grynaustrasse/Benknerstrasse zu führen. Weiter östlich ist eine Verlegung der Benkner-/Ewigkeitsstrasse geplant. Der Abstand zum Schutzgebiet Kaltbrunner Riet vergrössert sich dadurch um mindestens 90 Meter. Im Mitwirkungsverfahren schneidet diese Variante am besten ab. Ebenso empfehlen die vom Projekt betroffenen Gemeinden die Linienführung zur Weiterbearbeitung. Die erneute Stellungnahme der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) im Dezember 2023 fällt positiv aus. Die neue Linienführung führt demnach zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgebiets. Die vorliegende Variante führe gegenüber heute voraussichtlich sogar zu einer Verbesserung. Mit dieser Stellungnahme ist der Weg frei für die Finalisierung des Genehmigungsprojekts im Jahr 2024.