Mitwirkung für Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb
Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen unterbreitet der Bevölkerung vom 3. April bis 14. Mai 2023 in einem Mitwirkungsverfahren fünf verbesserte Varianten für den Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb. Alle Varianten führen vom Knoten Grynau-/Benknerstrasse teils offen, teils unterirdisch, Richtung Rotfarb. Dort mündet der Teilabschnitt in den Rotfarb-Tunnel. In allen Varianten plant das kantonale Tiefbauamt die Vernetzung des Kaltbrunner Riets mit dem kommunalen Schutzgebiet Aeschensack nördlich der Bahnlinie, teilweise mit Wildtierbrücken.
Varianten
Variante A
... verläuft nördlich des Steinenbachs über eine Strecke von ca. 580 Metern parallel zum Damm. Das Siedlungsgebiet wird mittels Lärmschutzdamm oder -wand vor den Lärmemissionen der Strasse geschützt. Diese Variante zeichnet sich durch die tiefen Erstellungskosten aus. Ein gewichtiger Nachteil ist die Nähe zum Siedlungsgebiet und zum Naherholungsgebiet «Dämmli».
Variante B
... verläuft unterirdisch nördlich des Steinenbachs. Das Siedlungsgebiet wird durch den Tunnel optimal abgeschirmt. Gewichtige Nachteile sind die sehr hohen Kosten sowie mögliche Konflikte mit dem Grundwasser und dem Wasserhaushalt des Kaltbrunner Riets. Der mehrjährige Tunnelbau bedeutet für das Siedlungsgebiet erhebliche Immissionen.
Variante C
... verläuft über 600 Metern zwischen Steinenbach und Bahnlinie. Durch die eingebettete Lage zwischen den Dämmen ist die Strasse vom Siedlungsgebiet und Kaltbrunner Riet gut abgeschirmt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist der Bau aber besonders anspruchsvoll und die technische Machbarkeit fraglich. Die Auswirkungen auf das Kaltbrunner Riet sind nicht abschliessend geklärt. Zudem ist dieser Bereich in der kommunalen Schutzverordnung als schützenswerte Magerwiese eingetragen.
Variante D (Bestvariante)
...verläuft über eine Strecke von 420 Metern südlich der Bahnlinie. Die heutige Benkner-/ Ewigkeitsstrasse wird auf einer Länge von 800 Metern nach Norden an die Bahnlinie verlegt. Der Abstand zum Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet wird gegenüber heute um 90 bis 140 Meter vergrössert. Durch die Verlegung wird das Kaltbrunner Riet aufgewertet. Weil aus rechtlichen Gründen jedoch keine Interessenabwägung vorgenommen werden kann, ist die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Kaltbrunner Riets noch nicht abschliessend geklärt. Für den Gemeinderat der Standortgemeinde Uznach sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Region Zürichsee-Linth stellt diese Variante die Bestvariante dar.
Variante E
... verläuft von der Benknerstrasse bis zum Kreisel Rotfarb vollständig in einem Tunnel. Zusätzlich wird, wie bei Variante D, die Benkner-/ Ewigkeitsstrasse nach Norden verlegt. Diese Variante wäre besonders siedlungsverträglich. Die Erstellungskosten sind aber sehr hoch. Zudem kann ein negativer Einfluss auf das Grundwasser sowie den Wasserhaushalt des Kaltbrunner Riets nicht ausgeschlossen werden. Die Erstellung eines Tunnels Tunnels in unmittelbarer Nähe zum Kaltbrunner Riet ist wohl nicht bewilligungsfähig.
Knoten Grynau-/Benknerstrasse
Bei der Anbindung des Bahnhofs und des Uzner Städtchens besteht weiterer Prüfbedarf. Bei geschlossener Barriere droht ein Rückstau auf der Grynaustrasse und auf dem westlichen Abschnitt der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster. Um dies zu verhindern, ist ein Wendekreisel an der Benknerstrasse denkbar. Der Verkehr würde nicht direkt über den Bahnübergang geführt. Damit entstünde ein Warteraum in der Länge von 450 Metern.
Geprüft wurde auch die Sperrung des Bahnübergangs für den motorisierten Individualverkehr. Dadurch würde jedoch das südliche Siedlungsgebiet vom Ortszentrum abgetrennt. Anwohnende würden nur auf Umwegen in das Städtchen gelangen. Zudem wäre die Entlastung auf der Zürcherstrasse gering. Aufgrund der verschiedenen Nachteile wurde die Sperrung des Bahnübergangs verworfen.
Wendekreisel
Sperrung Bahnübergang für motorisierten Individualverkehr
Mitwirkung
Die Mitwirkung ist vom 3. April bis 14. Mai online möglich: Hier klicken.
Weitere Informationen
Präsentation Informationsanlass vom 29. März 2023 (PDF, 47.8 MB)