FAQ
Verkehr
Ist die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster eine Autostrasse oder Autobahn?
Weder noch. Es handelt sich um eine normale Kantonsstrasse, welche blau signalisiert ist. Sie soll die Durchgangsverkehrsstrasse durch das Siedlungsgebiet ersetzen.
Welches Tempo gilt auf der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster?
Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt voraussichtlich im Abschnitt Aabach bis Grynaustrasse 80 km/h und im Innerortsabschnitt Grynaustrasse bis Ewigkeitsstrasse 50 km/h. Ab der Ewigkeitsstrasse bis zur Rickenstrasse wird eine Geschwindigkeit von 60 km/h signalisiert.
Darf die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und von Velos befahren werden?
Landwirtschaftlicher Verkehr ist auf der RVS zwischen Gasterstrasse und Knoten Rosengarten zulässig, jedoch nicht im Abschnitt Gaster- bis Rickenstrasse. Veloverkehr ist auf der RVS zwischen Benknerstrasse und Knoten Rosengarten zulässig, jedoch nicht im Rotfarb-Tunnel sowie im Abschnitt Gaster- bis Rickenstrasse. Sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Veloverkehr stehen attraktive Alternativrouten zur Verfügung.
Führt die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster zu Mehrverkehr in Gommiswald?
In Gommiswald ist nicht mit Mehrverkehr zu rechnen. Modellrechnungen zeigen, dass der Weg vom Ricken zur A15 via St. Gallenkappel die kürzeste und schnellste Verbindung bleibt. Über die neue Strasse dauert der Weg vom Ricken zum Autobahnanschluss Eschenbach 3 bis 4 Minuten länger. Zum Autobahnanschluss Schmerikon beträgt der Zeitverlust rund 2 Minuten.
Umwelt
Welche Vorkehrungen werden zur Verhinderung von Lärmemissionen getroffen?
Für die Beurteilung des Lärms hat der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung Belastungsgrenzwerte festgelegt. Neuanlagen wie die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster müssen die Planungswerte einhalten. Diese berücksichtigen auch die Wirkung der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit. Entsprechend werden Massnahmen zum Lärmschutz umgesetzt.
Welche ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sind geplant?
Es wird angestrebt, den ökologischen Ersatz und Ausgleich vorwiegend im Kaltbrunner Riet zu leisten, indem die Pufferzone um den Entensee vergrössert und die Regeneration des Moors ermöglicht wird. Die heute stark beeinträchtigten Flächen werden damit wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Für die Planung dieser Massnahmen steht das Tiefbauamt im Gespräch mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF), der Schutzgebietskommission Kaltbrunner Riet, Pro Natura und der Burgerkorporation Uznach.
Projekt
Warum wird im Gebiet Hasenweid kein längerer Tunnel realisiert?
Im Rahmen der Variantenprüfung Hasenweid wurde auch eine reine Tunnellösung untersucht. Sowohl die erheblichen Mehrkosten des rund 1.5 Kilometer langen Tunnels von rund 150 Millionen Franken als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten einer solchen Lösung sind im Verhältnis zur Gesamtlösung nicht zu rechtfertigen. Neben der Finanzierung bringen die geologischen Unsicherheiten grosse Planungs- und Realisierungsrisiken mit sich. Der Kanton hat deshalb entschieden, diese Lösung nicht weiterzuverfolgen.
Warum wird das Verkehrsproblem im Städtli Uznach nicht einfach mit einer Bahnunterführung gelöst?
Im Jahr 2002 haben rund 5000 Personen mittels Petition die Prüfung einer Bahnunterführung verlangt. Das kantonale Tiefbauamt hat daraufhin die Machbarkeit abgeklärt. Die Studie ergab, dass die Untertunnelung des Bahnübergangs Grynaustrasse aus baulichen und verkehrlichen Gründen weder zweckmässig noch funktional wäre. Zudem kamen Kanton und Gemeinde überein, dass eine Bahnunterführung zu Mehrverkehr im Zentrum Uznach führen würde. Die Aufenthaltsqualität würde weiter verschlechtert.
Warum wird das Verkehrsproblem im Uzner Zentrum nicht mit einem Grosskreisel über die Zürcher-, Letzi-, Bahnhof- und Grynaustrasse gelöst?
2013 hat der St. Galler Kantonsrat dem kantonalen Tiefbauamt den Auftrag zur Planung der regionalen Vebindungsstrasse A15-Gaster erteilt. Dieser Auftrag ist an folgende Ziele geknüpft: Aufwertung der Siedlungsgebiete, Erhöhung der Verkehrssicherheit, verträgliche regionale Strassenverbindungen sowie die verbesserte Erreichbarkeit der Entwicklungsgebiete. Kommunale Projekte wie ein Grosskreisel im Uzner Zentrum oder auch eine Bahnunterführung an der Grynaustrasse erfüllen diese Ziele nicht. Mit einem Grosskreisel würde der Verkehr auch nicht eliminiert, sondern lediglich auf die Letzi- und die untere Bahnhofstrasse verlagert. Diese Strassen hätten einen enormen Mehrverkehr zu verkraften. Die Kies- und übrigen Schwertransporte müssten über die Bahnhofstrasse und damit unmittelbar am Bahnhof vorbeigeführt werden, wo reger Fuss- und Veloverkehr herrscht. Diese Verkehrsführung widerspricht im Weiteren der Absicht des Uzner Gemeinderats, das Bahnhofsgebiet grossflächig in eine Begegnungszone umzuwandeln.
Wie wird garantiert, dass die flankierenden Massnahmen im Städtli Uznach tatsächlich umgesetzt werden?
Die flankierenden Massnahmen plant die Gemeinde Uznach in einem separaten Projekt. Um die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit im Zentrum zu steigern, ist die Gemeinde an einer raschen Umsetzung dieser Massnahmen interessiert.
Wird den betroffenen Grundeigentümern Ersatzland angeboten?
Das kantonale Tiefbauamt steht mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern in Kontakt. Die Entschädigungsleistungen werden im Landerwerbsverfahren geregelt, welches nach der Projektgenehmigung eingeleitet wird. Ob anstelle einer finanziellen Abgeltung Ersatzland angeboten werden kann, hängt von dessen Verfügbarkeit ab.
Wann wird die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster eröffnet?
Aus heutiger Sicht kann mit einer Eröffnung zwischen 2032 und 2037 gerechnet werden. Der Zeitplan ist stark abhängig vom Verlauf der bevorstehenden Verfahrensschritte (Vernehmlassung Standortgemeinden, Projektgenehmigung, Rechtsverfahren, Landerwerb) und deshalb mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Die Bauherrschaft rechnet mit einer Bauzeit von rund fünf Jahren.
Könnte man anstelle der RVS nicht einfach eine Kurzumfahrung mit einem Städtlitunnel realisieren?
Schon im Jahr 1996 wurde in Uznach über eine Kernumfahrung abgestimmt. Aufgrund der erheblichen Nachteile wurde das Vorhaben von den Stimmbürger/-innen an der Urne jedoch abgelehnt. Eine Kernumfahrung bzw. Untertunnelung des Städtlis würde zwar das Städtli, nicht aber die Zufahrtsstrassen entlasten. Die hohen Kosten stünden somit in keinem Verhältnis zum geringen Nutzen des Projekts.
Kosten
Das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster kostet gemäss aktueller Kostenschätzung rund 406 Millionen Franken (+/- 15%). Was passiert mit dem Geld, wenn die Strasse nicht gebaut wird?
Der grösste Teil der Baukosten trägt der Kanton St. Gallen. Die bereitgestellten Mittel sind für Strassenverkehrsprojekte zweckgebunden. Wird die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht realisiert, wird das Geld für andere Strassenbauprojekte im Kanton verwendet. An der finanziellen Belastung der Steuerzahler ändert sich nichts.
Was bezahlt der Kanton an die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster, was bezahlen die Gemeinden?
Der grösste Teil der Kosten übernimmt der Kanton. Die Gemeinden beteiligen sich gemäss Art. 69 des Strassengesetzes im Umfang von 35 Prozent an den Kosten der Langsamverkehrsmassnahmen, wobei via Agglomerationsprogramm Obersee Unterstützungsbeiträge beim Bund beantragt werden können. Zudem bezahlen die Gemeinden die flankierenden Massnahmen auf den zukünftigen Gemeindestrassen (zum Beispiel Städtli Uznach).
Wird für Uznach eine Steuererhöhung nötig?
Werden die Baukosten innerhalb von 30 Jahren abgeschrieben, entsteht ein zusätzlicher Abschreibungsaufwand von rund 170'000 Franken pro Jahr. Werden die zusätzlichen Unterhaltskosten von jährlich 70'000 Franken für ehemalige Kantonsstrassen, die neu der Gemeinde gehören, addiert, beträgt der Mehraufwand 240'000 Franken pro Jahr. Dies entspricht – Stand heute – rund 1.5 Steuerfussprozenten. Der Steuerfuss wurde in den letzten zehn Jahren von 152% auf 110% gesenkt. Ob in zehn Jahren aufgrund dieses Mehraufwands eine Steuerfusserhöhung notwendig wird, ist heute nicht absehbar.
Politischer Prozess
Konnte sich die Bevölkerung im Planungsprozess zur Linienführung äussern?
Die Bevölkerung hatte 2014 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Gelegenheit, Vorschläge zur Optimierung der Linienführung anzubringen. 2022 hat die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Schutzziele des Kaltbrunner Riets negativ beurteilt. Der umstrittene Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb wurde in der Folge grundlegend überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde 2023 ein erneutes Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Es zeigte sich, dass die favorisierte Variante D mehrheitlich unterstützt wird.
Was passiert, wenn das Vorhaben im Rahmen der Referendumsabstimmung abgelehnt wird?
In diesem Fall würde die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht gebaut und das Projekt nicht weiterverfolgt. Einen «Plan B» gibt es nicht. Eine Lösung des Verkehrsproblems in und um Uznach würde sich wieder um Jahrzehnte verzögern. Ebenfalls würden die im Zusammenhang mit der Strasse geplanten Aufwertungsmassnahmen im Kaltbrunner Riet entfallen.
Die Industrieerschliessung Allmeind in Schmerikon müsste durch die Gemeinde Schmerikon eigenständig geplant und finanziert werden. Auch für den Entwicklungsschwerpunkt Usserhirschland müsste eine andere Lösung gefunden werden, wobei von Osten keine Option zur Durchfahrt Städtli angeboten werden könnte.