FAQ
Die vorliegende Linienführung erwies sich 2011 in einem umfangreichen Variantenstudium als Bestvariante. Eine zweckmässige Alternative zur Lösung des Verkehrsproblems in und um Uznach gibt es nicht. Wird das Vorhaben sistiert, bleibt das Verkehrsproblem auf lange Sicht ungelöst. Deshalb sucht das kantonale Tiefbauamt in Übereinkunft mit den politischen Gemeinden im Projektperimeter nach Möglichkeiten, den von der ENHK beanstandeten Abschnitt Grynaustrasse bis Rotfarb zu optimieren. Dabei sollen auch interessierte Kreise der Bevölkerung miteinbezogen werden.
Die Bevölkerung hatte 2014 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Gelegenheit, Vorschläge zur Optimierung der Linienführung anzubringen. 2022 hat die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Schutzziele des Kaltbrunner Riets negativ beurteilt. Der umstrittene Abschnitt Grynaustrasse–Rotfarb wird deshalb grundlegend überarbeitet. Dabei ist vorgesehen, interessierte Kreise der Bevölkerung sowie Behörden, politische Parteien und Interessengemeinschaften einzubeziehen. Die entsprechenden Veranstaltungen werden voraussichtlich im Herbst/Winter 2022/23 durchgeführt.
Für die Beurteilung des Lärms hat der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung Belastungsgrenzwerte festgelegt. Neuanlagen wie die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster müssen die Planungswerte einhalten. Diese berücksichtigen auch die Wirkung der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit. Entsprechend werden Massnahmen zum Lärmschutz umgesetzt.
Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt voraussichtlich im Abschnitt Aabach bis Ewigkeitsstrasse 80 km/h und im Abschnitt Ewigkeitsstrasse bis Rickenstrasse 60 km/h.
Weder noch. Es handelt sich um eine normale Kantonsstrasse, welche blau signalisiert ist. Sie soll die Durchgangsverkehrsstrasse durch das Siedlungsgebiet ersetzen.
Der landwirtschaftliche Verkehr und der Veloverkehr sind mit teilweisen Einschränkungen gestattet. Sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Veloverkehr werden aber attraktivere Alternativrouten angeboten.
Aus heutiger Sicht kann mit einer Eröffnung zwischen 2032 und 2037 gerechnet werden. Der Zeitplan ist stark abhängig vom Verlauf der bevorstehenden Verfahrensschritte (Vernehmlassung Standortgemeinden, Projektgenehmigung, Rechtsverfahren, Landerwerb) und deshalb mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Die Bauherrschaft rechnet mit einer Bauzeit von rund 5 Jahren.
Im Rahmen der Variantenprüfung Hasenweid wurde auch eine reine Tunnellösung untersucht. Sowohl die erheblichen Mehrkosten des rund 1.5 Kilometer langen Tunnels von rund 150 Millionen Franken als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten einer solchen Lösung sind im Verhältnis zur Gesamtlösung nicht zu rechtfertigen. Neben der Finanzierung bringen die geologischen Unsicherheiten grosse Planungs- und Realisierungsrisiken mit sich. Der Kanton hat deshalb entschieden, diese Lösung nicht weiterzuverfolgen.
Das kantonale Tiefbauamt steht mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern in Kontakt. Die Entschädigungsleistungen werden im Landerwerbsverfahren geregelt, welches nach der Projektgenehmigung eingeleitet wird. Ob anstelle einer finanziellen Abgeltung Ersatzland angeboten werden kann, hängt von dessen Verfügbarkeit ab.
Es wird angestrebt, den ökologischen Ersatz und Ausgleich vorwiegend im Kaltbrunner Riet zu leisten, indem die Pufferzone um den Entensee vergrössert und die Regeneration des Moors ermöglicht wird. Die heute stark beeinträchtigten Flächen werden damit wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgesetzt. Um die Wiederherstellung, den ökologischen Ersatz und den ökologischen Ausgleich zu planen, steht das Tiefbauamt im Gespräch mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF), der Schutzgebietskommission Kaltbrunner Riet, Pro Natura und der Burgerkorporation Uznach.
Der grösste Teil der Kosten übernimmt der Kanton. Der Kostenvoranschlag liegt Ende 2020 vor. Die Gemeinden haben sich gemäss Art. 69 des Strassengesetzes im Umfang von 35 Prozent an den Kosten der Langsamverkehrsmassnahmen zu beteiligen, wobei via Agglomerationsprogramm Obersee Unterstützungsbeiträge beim Bund beantragt werden können. Zudem bezahlen die Gemeinden die flankierenden Massnahmen auf den zukünftigen Gemeindestrassen (zum Beispiel Städtli Uznach).
Im Jahr 2002 haben rund 5000 Personen mittels Petition die Prüfung einer Bahnunterführung verlangt. Das kantonale Tiefbauamt hat daraufhin die Machbarkeit abgeklärt. Die Studie ergab, dass die Untertunnelung des Bahnübergangs Grynaustrasse aus baulichen und verkehrlichen Gründen weder zweckmässig noch funktionabel wäre. Unabhängig von der technischen Machbarkeit kamen Kanton und Gemeinde zudem überein, dass der Bau einer Bahnunterführung für die innerörtliche Verkehrsentwicklung von grossem Nachteil wäre. Anstelle einer Verkehrsentlastung wäre im Zentrum Uznach mit Mehrverkehr zu rechnen. Die Aufenthaltsqualität würde weiter verschlechtert.
2013 hat der St. Galler Kantonsrat dem kantonalen Tiefbauamt den Auftrag zur Planung der regionalen Vebindungsstrasse A15-Gaster erteilt. Dieser Auftrag ist an folgende Ziele geknüpft: Aufwertung der Siedlungsgebiete, Erhöhung der Verkehrssicherheit, verträgliche regionale Strassenverbindungen sowie die verbesserte Erreichbarkeit der Entwicklungsgebiete. Kommunale Projekte wie ein Grosskreisel im Uzner Zentrum oder auch eine Bahnunterführung an der Grynaustrasse erfüllen diese Ziele nicht. Mit einem Grosskreisel würde der Verkehr auch nicht eliminiert, sondern lediglich auf die Letzi- und die untere Bahnhofstrasse verlagert. Diese Strassen hätten einen enormen Mehrverkehr zu verkraften. Die Kies- und übrigen Schwertransporte müssten über die Bahnhofstrasse und damit unmittelbar am Bahnhof vorbeigeführt werden, wo reger Fuss- und Veloverkehr herrscht. Diese Verkehrsführung widerspricht im Weiteren der Absicht des Uzner Gemeinderats, das Bahnhofsgebiet grossflächig in eine Begegnungszone umzuwandeln.
Die flankierenden Massnahmen plant die Gemeinde Uznach in einem separaten Projekt. Um die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit im Zentrum zu steigern, ist die Gemeinde an einer raschen Umsetzung dieser Massnahmen interessiert. Bei einer allfälligen Referendumsabstimmung wird der Gemeinderat im Abstimmungsgutachten hierzu eine verbindliche Aussage machen.
In Gommiswald ist nicht mit Mehrverkehr zu rechnen. Modellrechnungen zeigen, dass der Weg vom Ricken zur A15 via St. Gallenkappel die kürzeste und schnellste Verbindung bleibt. Über die neue Strasse dauert der Weg vom Ricken zum Autobahnanschluss Eschenbach 3 bis 4 Minuten länger. Zum Autobahnanschluss Schmerikon beträgt der Zeitverlust rund 2 Minuten.
In diesem Fall würde die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht gebaut und das Projekt nicht weiterverfolgt. Einen «Plan B» gibt es nicht. Eine Lösung des Verkehrsproblems in und um Uznach würde sich wieder um Jahrzehnte verzögern. Ebenfalls würden die im Zusammenhang mit der Strasse geplanten Aufwertungsmassnahmen im Kaltbrunner Riet entfallen.
Der grösste Teil der Baukosten trägt der Kanton St. Gallen. Die bereitgestellten Mittel sind für Strassenverkehrsprojekte zweckgebunden. Wird die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster nicht realisiert, wird das Geld für andere Strassenbauprojekte im Kanton verwendet. An der finanziellen Belastung der Steuerzahler ändert sich nichts.Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hat das Projekt in Bezug auf die Schutzziele des Kaltbrunner Riets negativ beurteilt. Warum hält der Kanton trotzdem daran fest?
Hat die Bevölkerung die Möglichkeit, zur Linienführung Stellung zu nehmen?
Welche Vorkehrungen werden zur Verhinderung von Lärmemissionen getroffen?
Welches Tempo gilt auf der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster?
Ist die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster eine Autostrasse oder Autobahn?
Darf die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und von Velos befahren werden?
Wann wird die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster eröffnet?
Warum wird im Gebiet Hasenweid kein längerer Tunnel realisiert?
Wird den betroffenen Grundeigentümern Ersatzland angeboten?
Welche ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sind geplant?
Was bezahlt der Kanton an die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster, was bezahlen die Gemeinden?
Warum wird das Verkehrsproblem im Städtli Uznach nicht einfach mit einer Bahnunterführung gelöst?
Warum wird das Verkehrsproblem im Uzner Zentrum nicht mit einem Grosskreisel über die Zürcher-, Letzi-, Bahnhof- und Grynaustrasse gelöst?
Wie wird garantiert, dass die flankierenden Massnahmen im Städtli Uznach tatsächlich umgesetzt werden?
Führt die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster zu Mehrverkehr in Gommiswald?
Was passiert, wenn das Vorhaben im Rahmen der Referendumsabstimmung abgelehnt wird?
Das Projekt Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster kostet 300 bis 350 Millionen Franken. Was passiert mit dem Geld, wenn die Strasse nicht gebaut wird?